R e c h t s a n w a l t s k a n z l e i
Ihnen droht ein Strafverfahren?
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Ein Strafverfahren?
Das kann jedem Autofahrer passieren ...
... machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch, denn
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!
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Wussten Sie, das jedes Jahr mehr als 40.000 Autofahrer wegen "Verkehrsunfallflucht" bestraft werden?
Beim Einparken nicht aufgepasst, den Schaden nicht einmal wahrgenommen, zu kurz gewartet oder nur einen Zettel an die Scheibe geheftet? Vielleicht war der Fluchtinstinkt größer als das Unrechtbewusstsein?
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Wir helfen Ihnen,
schnell und unkompliziert:
​​Wir sagen Ihnen, ab wann fachliche Hilfe wirklich nötig ist und wie Sie unnötige Zeit und Kosten sparen können. Als Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht beraten wir Sie versicherungsunabhängig und erfolgsorientiert.​​​​
Unser Ziel
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Die Einstellung des Verfahrens. Aber auch die kompetente Begleitung durch das Strafverfahren, insbesondere die Vermeidung einer belastenden Gerichtsverhandlung.​
Unsere Strategie
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Wir überprüfen, ob der Tatnachweis überhaupt möglich ist. Aus verkehrsrechtlicher Sicht gibt es taktische Möglichkeiten, positiven Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens zu nehmen.
So stellen z.B. Feststellungen zur vorsätzlichen oder fahrlässigen Begehungsweise die Weichen für das weitere Verfahren.​
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Nutzen Sie unser kostenloses Vorgespräch!
Wir helfen Ihnen persönlich, kompetent und zuverlässig!
Tatvorwurf: Nötigung im Straßenverkehr
Sie haben eine Vorladung zur polizeilichen Vernehmung, eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl bekommen?
Äußern Sie sich in keinem Fall ohne Rücksprache mit mir als Ihr Fachanwalt!
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Nicht jedes dichte Auffahren ist Nötigung!
Wir beraten Sie! Rufen Sie uns an!


Tatvorwurf: Alkohol im Straßenverkehr
Führerschein zurück selbst bei 1,6 Promille und mehr - ohne MPU?
Ja, das geht:
Die Rückgabe des Führerscheins erfolgt sogar durch den Richter persönlich.
Durch die Teilnahme an einem verkehrs-psychologischen Seminar kann man frühzeitig die Weichen stellen.​
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Lassen Sie sich von uns beraten!
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