R e c h t s a n w a l t s k a n z l e i

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, der Ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigt ist ...
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... es geht darum, weitere Punkte oder ein drohendes Fahrverbot abzuwenden?
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​​​​​​​Senden Sie uns Ihre Unterlagen gerne zu!
Wir prüfen diese, rufen Sie persönlich zurück und geben Ihnen eine erste Einschätzung.​​​
Sie brauchen kompetenten Rechtsbeistand bei Straftaten im Straßenverkehr?
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Unser Tipp:
Beantworten Sie den Zeugenfrage-/Anhörungsbogen nicht, bevor Sie mit Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht Kontakt aufgenommen haben. Beachten Sie bitte die (Einspruchs-)Frist, die ggfls. in Ihrer Post von der Behörde vermerkt ist, damit wir zeitnah handeln können und bei einem Bußgeldbescheid rechtzeitig Einspruch einlegen können. ​
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​​​​​​​​Senden Sie uns Ihre Unterlagen und rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben!​​
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Unser Sekretariat ist für Sie telefonisch unter der Nummer 0541 911 918 - 0
von​ Montag - Freitag in der Zeit von 09.00 - 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung erreichbar!
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per E-Mail an
info@wegner-rechtsanwaltskanzlei.de
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