R e c h t s a n w a l t s k a n z l e i

Sie haben einen Bußgeldbescheid erhalten, der Ihrer Meinung nach nicht gerechtfertigt ist ...
... es geht darum, weitere Punkte oder ein drohendes Fahrverbot abzuwenden?
Senden Sie uns Ihre Unterlagen gerne zu!
Wir prüfen diese, rufen Sie persönlich zurück und geben Ihnen eine erste Einschätzung.
Sie brauchen kompetenten Rechtsbeistand bei Straftaten im Straßenverkehr?
Unser Tipp:
Beantworten Sie den Zeugenfrage-/Anhörungsbogen nicht, bevor Sie mit Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht Kontakt aufgenommen haben. Beachten Sie bitte die (Einspruchs-)Frist, die ggfls. in Ihrer Post von der Behörde vermerkt ist, damit wir zeitnah handeln können und bei einem Bußgeldbescheid rechtzeitig Einspruch einlegen können.
Senden Sie uns Ihre Unterlagen und rufen Sie uns an, wenn Sie Fragen haben!
Unser Sekretariat ist für Sie telefonisch unter der Nummer 0541 911 918 - 0
von Montag - Freitag in der Zeit von 09.00 - 13.00 Uhr
und nach Vereinbarung erreichbar!
Senden Sie uns Ihr Anliegen
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