Rechtsanwaltskanzlei Wegner Rolandsmauer 12 49074 Osnabrück Niedersachsen Deutschland
KONTAKT E-Mail: info@wegner- rechtsanwaltskanzlei.de Telefon 0541 911 918 0 Telefax 0541 911 918 2

Wir helfen Ihnen schnell, kompetent und zuverlässig.

Nutzen Sie unser kostenloses Vorgespräch!

Der Bußgeldbescheid

Lassen Sie sich beraten!

Spielen Voreintragungen eine Rolle? Liegt Tilgungsreife vor? Müssen Punkte gelöscht werden? Liegen Verfahrensfehler vor? Wir lassen in keinem Fall locker!
Der aktuelle Bußgeldkatalog Seit dem 01.05.2014 gelten mit Inkraftreten der neuen Punktereform neue Regeln.   Somit wird das Verkehrszentralregister durch das Fahreignungsregister FAER ersetzt.  Darin werden alle Verstöße eingetragen, die in direktem Zusammenhang mit der Verkehrssicherheit stehen. Dabei wird in 3 Kategorien eingeteilt:  • Straftaten:  Mit Entziehung der Fahrerlaubnis  (3 Punkte)  • Besonders schwere Verstöße:  Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot sowie Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis   (2 Punkte)  • Schwere Verstöße:  Ordnungswidrigkeiten ohne Regelfahrverbot  (1 Punkt)

Wir vertreten Sie bei

Geschwindigkeitsüberschreitungen • Rotlichverstößen • Abstandsunterschreitungen • Lenkzeitüberschreitung • Verstößen gegen die Ladungssicherung/Überladung • Fahrtenbuchauflage • Punkteberatung, etc.

Sie haben einen Anhörungsbogen oder

den Bußgeldbescheid bekommen?

Akzeptieren Sie niemals einen Bußgeldbescheid ! Lassen Sie diesen immer von Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen. Wir übernehmen das unkompliziert und versicherungsunabhängig für Sie.

Senden Sie uns diesen per Fax an

0541 - 911 918 2

Wir rufen Sie umgehend zurück.

Unser Ziel

Die Einstellung des Bußgeldverfahrens.

Unsere Strategie

Wir überprüfen, ob der Tatnachweis überhaupt möglich ist. Schließlich hat die Behörde zu beweisen, wer das Fahrzeug geführt hat. Wir überprüfen, ob die Geschwindigkeitsmessung korrekt durchgeführt wurde. Wurde das Messgerät ordnungsgemäß aufgestellt und geeicht? Sind die Software-updates regelmäßig aktualisiert worden? Wo massenhaft geblitzt wird, entstehen auch Fehler! Ist Ihnen jemand in den Sicherheitsabstand reingefahren? Hat das vor Ihnen fahrende Fahrzeug abgebremst? Wir fordern zur eingehenden Überprüfung das komplette Videomaterial an, denn ein nur kurzzeitiger Abstandsverstoß ist nicht rechtswidrig. Hatten Sie ein Handy am Ohr? Fahren Sie einen Wagen mit Start-Stopp-Automatik, liegt kein Verstoß vor, wenn das Ganze an einer roten Ampel stattfand. Waren Sie überladen? Wussten Sie, dass ein Toleranzabzug von 5% Pflicht ist, auch wenn die Bußgeldbehörde diesen nicht mehr automatisch berücksichtigt? Ist das Verfahren schon verjährt oder kann das vielleicht im Laufe des Verfahrens geschehen? Sie benötigen weitere Informationen? Rufen Sie uns an!
WEGNER R e c h t s a n w a l t s k a n z l e i
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Bußgeldbescheid

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