R e c h t s a n w a l t s k a n z l e i
Akzeptieren Sie niemals einen Bußgeldbescheid!
Lassen Sie diesen rechtzeitig von uns überprüfen!
Maßgeschneiderte Online-Programme für rapides Unternehmenswachstum.
Rufen Sie uns an! Wir rufen Sie persönlich zurück!

Wir vertreten Sie bei:
Geschwindigkeitsüberschreitungen
Rotlichtverstößen
Alkohol/Drogen am Steuer
Abstandsunterschreitungen
Lenkzeitüberschreitungen
Verstößen gegen die Ladungssicherung/Überladung
Fahrtenbuchauflage
Punkteberatung
Rollerfahrten/ E-Bike
etc.
Achtung:
Bitte beachten Sie die Frist, die in Ihrem Bußgeldbescheid angeben ist:
Ist diese verstrichen, ist der Bescheid rechtskräftig und es kann kein Einspruch mehr eingelegt werden.
Sie haben einen Anhörungs-/ Zeugenfragebogen oder bereits den Bußgeldbescheid erhalten?
Lassen Sie diesen von Ihrem Fachanwalt für Verkehrsrecht umgehend prüfen!
Wir übernehmen das unkompliziert und versicherungsunabhängig für Sie!
Unser Ziel
Die Einstellung des Verfahrens!
Unsere Strategie
Wir überprüfen, ob der Tatnachweis überhaupt möglich ist. Schließlich hat die Behörde zu beweisen, wer das Fahrzeug geführt hat.
Wir überprüfen
-
wurde die Geschwindigkeitsmessung korrekt durchgeführt?
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wurde das Messgerät ordnungsgemäß aufgestellt?
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sind die Software-Updates nachweisbar aktualisiert worden?
Wo massenhaft geblitzt wird, entstehen Fehler!

Hat man Sie mit dem Handy erwischt?
Wir beraten Sie! Rufen Sie uns an!
Nutzen Sie unser kostenloses Vorgespräch!
Wir helfen Ihnen persönlich, kompetent und zuverlässig!

Der Bußgeldkatalog
Wir erfragen Ihren Punktestand aus dem Fahreignungsregister (FAER).
Hier wird wie folgt unterschieden:
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Straftaten
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Besonders schwere Verstöße
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Schwere Verstöße
Achtung:
Geht es um "begleitetes Fahren" oder Verstöße in der Probezeit?
Wir beraten Sie umfassend!